Durchsetzung von antirussischen Sanktionen soll mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft werden
Ein Antrag zur Änderung des Strafgesetzbuches über die Verantwortung für die Umsetzung von antirussischen Sanktionen auf dem Territorium Russlands wurde vom Unterhaus der Föderationsversammlung eingebracht. Demnach soll künftig die Umsetzung solcher Sanktionen mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft werden.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Staatsaufbau und Gesetzgebung, Pavel Krasheninnikov, sagte laut Interfax vor Reportern: „Um eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation im Land zu verhindern, schlagen wir vor, das Strafgesetzbuch der Russischen Föderation zu ändern. Wir halten eine solche Maßnahme für gerechtfertigt.“
Der Initiative zufolge soll Artikel 201 Teil 2 des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation zum Thema „Machtmissbrauch“ um eine Vorschrift über Maßnahmen ergänzt werden, die ergriffen werden, wenn ausländische Staaten restriktive Maßnahmen gegen Russland durchsetzen wollen.
Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine Bestrafung für die Vollstreckung von Sanktionen in der Russischen Föderation mit einer Geldstrafe von bis zu 1 Million Rubel oder in Höhe des Einkommens der verurteilten Person für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren vor oder mit Zwangsarbeit bis zu fünf Jahren. Außerdem soll solch eine Straftat auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren geahndet werden können, erklärte Pavel Krasheninnikov.
Weitere Nachrichten in Telegram:
