Die Staatsduma verabschiedete ein Gesetz zur Klärung der Haftung für ausländische Agenten


Die russische Staatsduma verabschiedete in der dritten, letzten Lesung ein Gesetz zur Klärung der Vorschriften über die Haftung ausländischer Agenten im Ordnungswidrigkeitengesetzbuch.

Gemäß dem Gesetz die Herstellung von Materialien und ihre Verbreitung durch einen ausländischen Agenten, einschließlich über die Medien oder das Internet, sowie Materialien, die von einem ausländischen Agenten an Behörden, Bildungseinrichtungen, andere Einrichtungen oder Organisationen gesendet werden, ohne dass diese Materialien angegeben sind die von einem ausländischen Agenten hergestellt, vertrieben und versandt wurden oder sich auf die Tätigkeit eines ausländischen Agenten beziehen, wird die Verhängung einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 30.000 bis 50.000 Rubel nach sich ziehen; für Beamte – von 100.000 bis 300.000 Rubel; für juristische Personen – von 300.000 bis 500.000 Rubel.

Ähnliche Bußgelder werden für einen Verstoß eines ausländischen Agenten gegen das Verfahren und die Bedingungen für die Veröffentlichung im Internet oder für die Bereitstellung eines Berichts über seine Aktivitäten an die Medien sowie für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtung zur Feststellung durch einen ausländischen Agenten verhängt einer russischen juristischen Person oder Verstoß gegen das Verfahren zur Benachrichtigung der autorisierten Stelle darüber.

Die gleiche Strafe ist für die Nichteinhaltung der Beschränkungen vorgesehen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation für ausländische Agenten vorgesehen sind.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Herstellung von Materialien und ihre Verbreitung durch den Gründer, Mitglied, Teilnehmer, Leiter einer öffentlichen Vereinigung, die ohne die Gründung einer juristischen Person tätig ist, der Leiter einer juristischen Person – ausländischer Vertreter oder eine Person, die Teil des Körpers einer solchen Person ist, die ohne entsprechenden Hinweis verbreitet wird, einschließlich über die Medien oder das Internet, wird die Verhängung einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 10.000 bis 30.000 Rubel nach sich ziehen.

Die oben vorgesehenen Verstöße, die von einem ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen begangen werden, ziehen die Verhängung einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 30.000 bis 50.000 Rubel mit oder ohne administrative Ausweisung aus der Russischen Föderation nach sich.


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