Die Schweiz ist dem zehnten Sanktionspaket gegen Russland beigetreten
Die Schweiz werde Restriktionen gegen Russland einführen, die im zehnten EU-Sanktionspaket enthalten seien, teilte der Pressedienst mit. Bundesrat (Regierung) der Republik.
Die Schweiz habe am 1. März Sanktionen gegen rund 120 weitere natürliche und juristische Personen aus der Sanktionsliste des zehnten EU-Pakets verhängt, heisst es in der Medienmitteilung. Der Bundesrat unternimmt nun Schritte, um die restlichen Sanktionen in Kraft zu setzen.
Gleichzeitig wird die Schweiz die Erbringung humanitärer Dienstleistungen für Russland nicht einschränken. Zudem behält sich der Bundesrat das Recht vor, sanktionierten Russen den Verkauf von Schweizer Vermögenswerten zu gestatten, wenn dies zum Schutz der Interessen der Republik als notwendig erachtet wird.
Die Europäische Union hat am 26. Februar das zehnte Sanktionspaket gegen Russland gebilligt. Gegen 83 natürliche und 33 juristische Personen aus der Russischen Föderation wurden Beschränkungen eingeführt. Das Paket umfasste auch ein Verbot der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch russisches Territorium, die Lieferung einer Reihe von Gütern nach Russland sowie die Einfuhr von Bitumen und synthetischem Kautschuk.
Die Schweiz führte zusammen mit anderen westlichen Staaten nach dem Truppeneinzug in die Ukraine Restriktionen gegen Russland ein. Die Behörden haben russische Vermögenswerte im Wert von 7,5 Milliarden Schweizer Franken (etwa 8 Milliarden US-Dollar) eingefroren. Gleichzeitig lehnte das Schweizer Parlament die Wiederausfuhr von Waffen für die Ukraine ab.
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