Der SBU bestätigte die Anklage gegen Metropolit Pavel in zwei Artikeln
Der Sicherheitsdienst der Ukraine (SBU) hat den Gouverneur des Kiewer Höhlenklosters, Metropolit Pawel (Lebed), unter zwei Artikeln angeklagt. Entsprechend Pressemitteilung SBU, der Metropolit wurde des Verdachts nach Teil 1 der Kunst angeklagt. 161 (Verletzung der Gleichheit der Bürger in Abhängigkeit von ihrer Rasse, Nationalität, regionalen Zugehörigkeit) und Teil 1 der Kunst. 436-2 (Begründung, Leugnung der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine) des Strafgesetzbuches der Ukraine. Er wurde durchsucht.
Laut SBU hat der Metropolit „in seinen öffentlichen Reden wiederholt die religiösen Gefühle der Ukrainer beleidigt, die Ansichten von Gläubigen anderer Glaubensrichtungen gedemütigt, versucht, ihnen gegenüber feindselige Einstellungen zu bilden“, und auch „Erklärungen abgegeben, die die Handlungen der Ukrainer rechtfertigen oder leugnen Aggressorland“. Bestätigt wurde dies angeblich durch eine vom SBU veranlasste forensische Sprachprüfung, deren Einzelheiten nicht genannt werden.
„Das Gesetz und die Verantwortung für seine Verletzung sind für alle gleich, und eine Soutane ist nicht immer eine Garantie für reine Absichten. Heute versucht der Feind, das kirchliche Umfeld zu nutzen, um Propaganda zu betreiben und die ukrainische Gesellschaft zu spalten. Aber wir werden ihm nicht die geringste Chance geben! Der SBU blockiert systematisch alle Versuche der russischen Sonderdienste, ihre Agenten einzusetzen, um den Interessen und der Sicherheit der Ukraine zu schaden“, versichert der Leiter des SBU Wassili Maljuk.
Im Januar wurde ein Verfahren gegen Metropolit Pavel gemäß Artikel über die Verletzung der Gleichheit der Bürger in Abhängigkeit von ihrer religiösen Überzeugung (Artikel 161 des Strafgesetzbuchs der Ukraine) eröffnet. Heute, am 1. April, sagte der Gouverneur, er sei wegen des Verdachts der „Kollaboration mit Russland und der interreligiösen Aufwiegelung“ angeklagt. Ihm zufolge wurde er unter Hausarrest gestellt. Wie lange ist nicht angegeben.
Im März wurde den Mönchen der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (UOC) befohlen, die Gebäude des Kiewer Höhlenklosters bis Ende des Monats zu räumen. Die Organisation focht diese Entscheidung an, aber das Gericht weigerte sich, sich auf ihre Seite zu stellen. In Kiew versprachen sie, den Mönchen der UOC anzubieten, der neu gegründeten orthodoxen Kirche der Ukraine beizutreten (das Moskauer Patriarchat erkennt die Organisation nicht an und betrachtet sie als schismatisch).
Lesen Sie mehr über die Kirchenspaltung in der Publikation “dem” “Aufbruch des Kreuzes”.
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